Informationen
Stadtverwaltung
Neckargemünd
Bahnhofstraße 54
69151 Neckargemünd
Telefon: 06223/804-0
Fax: 06223/804-210
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Postanschrift:
Postfach 1463
69142 Neckargemünd
Bürgerbüro geöffnet:
Mo, Di 8 - 16 Uhr
Mi, Fr 8 - 12 Uhr
Do 8 - 18 Uhr
Lebenslagen
Gewerbe
Sie wollen ein Unternehmen gründen und müssen ein Gewerbe anmelden oder sogar eine Erlaubnis einholen? Dann informieren Sie sich über die gesetzlichen Anforderungen.
Weitere Informationen bietet auch die Lebenslage "Unternehmen gründen".
Hinweis: Wenn Sie als Deutscher, als Angehöriger eines anderen EU-/EWR-Staates oder als Staatsangehöriger der Schweiz in Baden-Württemberg eine Dienstleistung anbieten wollen, die von der EU-Dienstleistungsrichtlinie erfasst ist, finden Sie unter "Dienstleistungen" darauf zugeschnittene ausführliche Informationen über die Voraussetzungen, die Sie erfüllen müssen, und zur elektronischen Verfahrensabwicklung.
Zugeordnete Verfahren und Dienstleistungen:
- Anzeige einer Straußwirtschaft
- Auskunft aus der Handwerksrolle
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister
- Befähigungsschein zum Umgang und / oder Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen (gewerblich)
- Einsicht in das Handelsregister
- Einsicht in das Rechtsdienstleistungsregister
- Eintragung in das Handelsregister
- Eintragung in das Vermittlerregister
- Eintragung in das Verzeichnis zulassungsfreier Handwerke und handwerksähnlicher Gewerbe
- Eintragung in die Handwerksrolle
- Eintragung in die Handwerksrolle - Ausnahmebewilligung
- Eintragung in die Handwerksrolle - Ausnahmebewilligung für EU-/EWR-Bürger
- Eintragung in die Handwerksrolle - Ausübungsberechtigung
- Eintragung in die Handwerksrolle - Ausübungsberechtigung für ein zusätzliches Handwerk
- Energieversorgung - Genehmigung des Netzbetriebs (Land)
- Erlaubnisbefreiung für produktakzessorische Versicherungsvermittler
- Erlaubnis für außergerichtliche Rechtsdienstleistungen
- Erlaubnis für das Bewachungsgewerbe
- Erlaubnis für Finanzdienstleister nach dem Kreditwesengesetz
- Erlaubnis für Finanzdienstleister nach der Gewerbeordnung
- Erlaubnis für Makler, Bauträger, Baubetreuer, Anlageberater und Darlehensvermittler
- Erlaubnis für Pfandleiher
- Erlaubnis für Pflegeeinrichtungen
- Erlaubnis für Spielhallen
- Erlaubnis für Versicherungsvermittler und Versicherungsberater
- Erlaubnis für Versteigerungen
- Erlaubnis zum Apothekenbetrieb
- Erlaubnis zum gewerblichen Erwerb und Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen
- Erlaubnis zur Einfuhr von Arzneimitteln
- Erlaubnis zur Herstellung oder zum Handel mit Waffen
- Erlaubnis zur Herstellung von Arzneimitteln
- Gaststättenerlaubnis
- Genehmigung zum Betrieb von Krankentransporten
- Gewerbeabmeldung
- Gewerbeanmeldung
- Gewerberegisterauskunft
- Gewerbeummeldung innerhalb der Gemeinde
- Gewerbeuntersagung wegen Unzuverlässigkeit
- Gewerblicher Güterkraftverkehr
- Grenzüberschreitende Erbringung von Dienstleistungen durch Handwerker aus anderen EU-/EWR-Staaten
- Mietwagengenehmigung
- Reisegewerbekarte
- Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit gewerblich aufstellen
- Taxigenehmigung
- Überwachungsbedürftiges Gewerbe
- Vorläufige Gaststättenerlaubnis
- Zulassung von Privatkrankenanstalten




