Öffentliche Ausschreibung nach VOB
Gewährung einer Beihilfe (Subvention) zum Ausbau einer flächendeckenden Breitbandversorgung in den Stadtteilen Dilsberg, Dilsbergerhof, Mückenloch, Neckarhäuserhof, Rainbach und Waldhilsbach der Stadt Neckargemünd
Die 14.500 Einwohner zählende Stadt Neckargemünd (Rhein-Neckar-Kreis) liegt mit ihren Stadtteilen Dilsberg, Dilsbergerhof, Mückenloch, Neckarhäuserhof, Rainbach und Waldhilsbach 10 km östlich von Heidelberg in der Metropolregion Rhein-Neckar.
Die Versorgung mit Breitband-Diensten sieht die Stadt Neckargemünd als einen wichtigen Auftrag für die Einwohnerschaft in den Stadtteilen Dilsberg, Dilsbergerhof, Mückenloch, Neckarhäuserhof, Rainbach und Waldhilsbach und der dort ansässigen Gewerbetreibenden, freiberuflich Tätigen und sonstigen Einrichtungen sozialer und kommunaler Infrastrukturen im Sinne einer kommunalen Daseinsvorsorge an. In diesen Stadtteilen ist keine flächendeckende Versorgung mit einer Breitbandleistung von 1.024 kbit/s downstream bzw. 128 kbit/s upstream vorhanden.
Die Stadt Neckargemünd stellt vorhandene Leerohre DN 80 zur Nutzung zur Verfügung. Die ca. 6 km lange Trasse erstreckt sich vom östlichen Stadtausgang Neckargemünds in Höhe des Menzerparks über den Stadtteil Rainbach bis zum nördlichen Ortseingang Mückenlochs. Die Trasse verläuft entlang des Neckars.
Aus diesem Grund ist die Stadt Neckargemünd auf Basis der „Eckpunkte für die Verwendung von öffentlichen Mitteln zur flächendeckenden Versorgung des Ländlichen Raumes mit Breitbandanschlüssen in Baden-Württemberg (www.clearingstelle-bw.de) und deren Notifizierung durch die EU (Entscheidung der Kommission vom 23.10.2007 über die staatliche Beihilfe N570/2007) bereit, eine Beihilfe zum Aufbau einer leistungsstarken Breitbandversorgung zu gewähren, nachdem die Erkundung des örtlichen Breitbandmarktes ergeben hat, dass ohne die Gewährung einer Beihilfe eine flächendeckende Breitbandversorgung nicht möglich ist.
Eine Beihilfe wird technologieneutral gewährt. Eine gebietsbezogene Aufteilung, z.B. nach Stadtteilen, bleibt ausdrücklich vorbehalten. Jedoch muss in allen Bereichen eine Breitbandleistung, die mindestens einer DSL 1.000 Rate entspricht ( 1.024 kbit/s downstream, 128 kbit/s upstream) auch bei Spitzenbelastung, durch den Bewerber garantiert werden. Eine höhere Leistung wird ausdrücklich begrüßt.
Bewerber, die einen offenen Zugang zu ihrer (Netz-)Infrastruktur gewähren, werden bei vergleichbaren Konditionen bevorzugt. Der Endabnehmerpreis wird in die Vergabeentscheidung mit einbezogen. Die Beihilfevergabe ist vorbehaltlich, da sie von der Bereitstellung entsprechender Haushalts- und Fördermittel abhängig ist. Mit der Befragung und Veröffentlichung des Vorhabens ist keine Verpflichtung zur Vergabe verbunden.
Angebote sind in deutscher Sprache bis spätestens 18. Dezember 2009, 12.00 Uhr schriftlich und unter Angabe des Umfangs und Wertes der benötigten Beihilfe zu senden an:
Stadt Neckargemünd
Stadtbauamt
Bahnhofstraße 54
69151 Neckargemünd
Ansprechpartner:
Dipl. Ing. Uwe Seiz
Telefon: 06223/804-166
Fax: 06223/804-260
E-Mail: seiz@neckargemuend.de





