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Bürgermeisterwahl 2024

Wahlergebnisse

Unter folgenden Link können Sie die Wahlergebnisse einsehen: Wahlergebnisse ansehen

Am 31. Juli 2024 läuft die Amtszeit von Bürgermeister Frank Volk, der seit August 2016 die Geschicke der Stadt lenkt, ab. Am Sonntag, dem 12. Mai 2024, waren alle Neckargemünderinnen und Neckargemünder zur Bürgermeisterwahl aufgerufen. Nachdem in diesem ersten Wahlgang keinder der fünf Kandidaten die absolute Mehrheit (= mehr als 50 % der abgegebenen Stimmen) auf sich vereinen konnte, findet am 26. Mai 2024 ein Stichwahltermin zwischen den beiden Bewerbern mit den höchsten Stimmenzahlen statt. Bei dieser Wahl benötigen die Bewerber/innen nur die einfache Stimmenmehrheit für den Wahlsieg.

In die Stichwahl gehen die Bewerber Jan Peter Seidel und Frank Volk.

Wahlzeit ist von 8 - 18 Uhr.

Briefwahl

Briefwahl online beantragen

Der Wahlschein kann vom 13. bis 23.05.2024, 12:00 Uhr online beantragt werden. Sie benötigen hierfür die Wahlbenachrichtigung bzw. Ihren Wahlbezirk sowie Ihre Wählernummer. Bitte geben Sie Ihre persönliche E-Mail-Adresse an und verwenden Sie diese nicht erneut für den Antrag für andere Personen.
Wahlberechtigte, die aufgrund ihres Alters bzw. der Zuzugsfrist zur Stichwahl erstmals wahlberechtigt werden, erhalten ab KW 20 eine Wahlbenachrichtigung.

WICHTIG:
Die Briefwahlunterlagen zu bereits gestellten Wahlscheinanträgen für die Stichwahl werden erstmals vom 16. bis 22. Mai durch Mitarbeiter der Stadtverwaltung im Stadtgebiet sowie in den Ortsteilen zugestellt, um lange Postlaufzeiten zu vermeiden.

Generell werden bereits eingegangene Wahlscheinanträge für die Stichwahl ab dem 14. Mai durch das Wahlamt bearbeitet und anschließend automatisch für den Versand vorbereitet.  
Sofern Sie also bereits einen Wahlscheinantrag gestellt haben, Sie Ihre Briefwahlunterlagen aber aufgrund von Urlaubsantritt am Donnerstag, den 16.5. bzw. am Freitag, den 17.5. nun doch persönlich abholen und somit vom Versand absehen möchten, benötigen wir in diesem Fall schnellstmöglich eine schriftliche oder telefonische Rückmeldung Ihrerseits, um Ihren Wahlscheinantrag systemseitig schnellstmöglich filtern und manuell reagieren zu können.
 
Bitte bedenken Sie: sofern Sie Ihre Briefwahlunterlagen nicht persönlich abholen werden, sondern hierzu eine andere Person beauftragenm wollen, müssen Sie eine entsprechende Vollmacht ausstellen. Dies gilt auch für Ehegatten.
 
 
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an ordnung@neckargemuend.de, Tel. 06223/804416.

Zur Stichwahl: Sonderöffnungszeit Bürgerbüro/Wahlamt am 24. und 25. Mai 2024

Das Bürgerbüro/Wahlamt im Rathaus, Bahnhofstr. 54, EG; ist an den Tagen vor der Wahl für die Beantragung bzw. Abholung von Wahlscheinen und Briefwahlunterlagen zur Stichwahl wie folgt besetzt:

Freitag, 24. Mai:  13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Samstag, 25. Mai: 09:00 – 12:00 Uhr

Wir bitten die Bevölkerung um Kenntnisnahme und Beachtung, dass während der Sonderöffnungszeit ausschließlich Angelegenheiten rund um die Stichwahl der Bürgermeisterwahl am 26. Mai 2024 bearbeitet werden.

In besonderen Fällen (etwa bei plötzlicher Erkrankung) können Wahlscheine und Briefwahlunterlagen noch bis zum Wahl-Sonntag, 26. Mai, in der Zeit von 8:00 – 15:00 Uhr, im Wahlamt beantragt werden.

Wer darf wählen?

Der Bürgermeister wird bei uns in Baden-Württemberg von den Bürgern in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl für 8 Jahre direkt gewählt. Die Wahl wird nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl durchgeführt. Wählen dürfen die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde.
Bürger sind:
Deutsche im Sinne von Artikel 116 Grundgesetz oder Unionsbürger, die die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen, das 16. Lebensjahr vollendet haben (frühestens also am 16. Geburtstag) und seit mindestens 3 Monaten in der Gemeinde wohnen.

Wer das Bürgerrecht in einer Gemeinde durch Wegzug oder Verlegung der Hauptwohnung verloren hat und vor Ablauf von 3 Jahren seit dieser Veränderung wieder in die Gemeinde zuzieht oder dort seine Hauptwohnung begründet, ist gleich mit der Rückkehr Bürger.
Wer innerhalb Deutschlands in mehreren Gemeinde wohnt, ist in Baden-Württemberg Bürger nur in der Gemeinde, in der er seit mindestens 3 Monaten seine Hauptwohnung hat.

Ausgeschlossen vom Wahlrecht sind Bürger, die infolge Richterspruchs in der Bundesrepublik Deutschland das Wahlrecht aberkannt bekommen haben.

Wer darf sich zur Wahl stellen?

Jede wählbare Person kann sich ohne besondere Einschränkungen selbst bewerben. Bei der Bürgermeisterwahl besteht keine Bindung an die zugelassenen Bewerber. Es können also auch solche Personen zum Bürgermeister gewählt werden, die sich nicht beworben haben.
Wählbar zum Bürgermeister sind Deutsche im Sinne von Artikel 116 Grundgesetz und Unionsbürger, die vor der Zulassung der Bewerbungen in der Bundesrepublik Deutschland wohnen.
Die Bewerber müssen am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und müssen die Gewähr dafür bieten, dass sie jederzeit für die freiheitliche und demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintreten. Die Beewerber müssen nicht Bürger der Gemeinde sein.

Stellenausschreibung und öffentliche Bekanntmachungen

Zur Stellenausschreibung (484 KB)
Zur Bekanntmachung Bürgermeisterwahl (35 KB)
Zur Bekanntmachung Einsicht in das Wählerverzeichnis (45 KB)
Zur Bekanntmachung zugelassene Bewerber zur Bürgermeisterwahl (427 KB)
Zur Bekanntmachung zur Durchführung der Bürgermeisterwahl (37 KB)
Zur Bekanntmachung des Wahlergebnisses der Bürgermeisterwahl am 12.05.2024 (27 KB)

Zur Bekanntmachung zur Durchführung der Wahl - Stichwahl (34 KB)

Die weiteren Bekanntmachungen werden hier zeitnah veröffentlicht.

Termine der Kandidatenvorstellung

am Montag, 22.04.2024, in Waldhilsbach ab 19:00 Uhr in der Mehrzweckhalle, Schulstraße 8
am Dienstag, 23.04.2024, ab 19:00 Uhr in der Aula des Schulzentrums Neckargemünd, Alter Postweg 10
am Donnerstag, 25.04.2024, ab 19:00 Uhr in Dilsberg in der Graf-von-Lauffen-Halle, Jakob-Bernhard Str. 13
am Montag, 29.04.2024, in Mückenloch ab 19:00 Uhr in der Kirchberghalle, Kirchstr. 26

Information zum Ablauf

Präsentieren werden sich bei der Vorstellung Hermann Katzenstein (Landtagsabgeordneter), Jan Peter Seidel (Leiter Bau- und Rechtsamt), Frank Volk (Amtsinhaber), Peter Schnurr (Angestellter) und Daniel Küppers (Betriebsrat), die in dieser Reihenfolge auch auf den Stimmzetteln für die Bürgermeisterwahl stehen.
Saalöffnung ist jeweils um 18 Uhr, es findet keine Bewirtung statt.
Für die Vorstellung ist ein exakter Ablauf vorgeschrieben: In einer ersten Vorstellungsrunde hat jeder Kandidat ein Rederecht von 10 Minuten, um sich und sein Wahlprogramm vorzustellen, in ihrer Reihenfolge auf dem Stimmzettel. Diese ergibt sich nach den gesetzlichen Vorschriften aus dem Zeitpunkt des Bewerbungseingangs. Bei den drei gleichzeitig eingegangenen Bewerbungen der Herren Katzenstein, Seidel und Volk wurde, wie vorgeschrieben, die Reihenfolge vom Gemeindewahlausschuss gelost. Die Redezeit wird vom Gemeindewahlausschuss gestoppt.
Im Anschluss an die Vorstellungsrunde beginnt die Fragerunde der Neckargemünder Einwohner, die sich gegebenenfalls mit ihrem Ausweis legitimieren müssen, denn nur Einwohner sind berechtigt, eine Frage zu stellen. Bei jeder Meldung darf nur eine kurze und präzise Frage (maximal 30 Sekunden) gestellt werden. Dabei muss angesagt werden, ob sich die Frage an einzelne Kandidaten oder an alle richtet. Die Antworten der Bewerber dürfen jeweils 90 Sekunden nicht überschreiten.
Der Vorsitzende des Gemeindewahlausschusses ist zur Unterbindung von Störungen berechtigt, Anwesenden das Wort zu entziehen. Die Fragezeit ist auf 60 Minuten (bei hohem Andrang können noch einmal 30 Minuten dazugegeben werden) begrenzt, sodass die Veranstaltung bis 22:00 Uhr beendet sein dürfte.

Weitere Informationen zu Bürgermeisterwahlen allgemein

Alles rund um die Bürgermeisterwahl in leichter Sprache (6.8 MB) (Quelle: Landeszentrale für politische Bildung)